Die Wohnflächenberechnung in Bayern richtet sich nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV)
Hierbei wird die Grundfläche nach der lichten Raumhöhe differenziert: mindestens 2 Meter Höhe zählt zu 100%, zwischen 1 und 2 Meter nur zur Hälfte, und unter 1 Meter gar nicht. Balkone und Terrassen werden zu 25% (maximal 50%), unbeheizte Wintergärten und Schwimmbäder zu 50% angerechnet.
Anrechnung der Flächen nach Raumhöhe:
100 %: Räume und Raumteile mit einer Deckenhöhe von mindestens 2 Metern (z. B. Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche, Bad, Flur).
50 %: Flächen unter Dachschrägen oder in anderen Räumen mit einer Höhe zwischen 1 Meter und 2 Metern.
0 %: Räume und Raumteile mit einer Höhe von weniger als 1 Meter werden nicht zur Wohnfläche gezählt.
Anrechnung besonderer Bereiche:
Balkone, Loggien und Terrassen: Zählen grundsätzlich zu einem Viertel (25%), können aber bei besonders hochwertiger Gestaltung bis zur Hälfte (50%) angerechnet werden.
Unbeheizte Wintergärten und Schwimmbäder: Werden zu 50% der Fläche berücksichtigt.
Was nicht zur Wohnfläche gehört:
Keller, Dachböden, Garagen und Heizungsräume zählen nicht zur Wohnfläche.
Treppenläufe und -absätze mit mehr als drei Stufen werden nicht angerechnet.
Fenster- und Wandnischen, die höchstens 0,13 Meter tief sind, werden ebenfalls nicht zur Wohnfläche gezählt.
Wichtige Hinweise zur Berechnung:
Die Grundfläche wird immer nach dem lichten Maß gemessen, d.h. von Wand zu Wand (Innenseite der Wände).
Es erfolgt kein Abzug von 3 % für Putz, wie es früher der Fall war.
Räume außerhalb der eigentlichen Wohnung, wie Kellerräume oder Heizungsräume, werden nicht zur Wohnfläche hinzugerechnet.
