
Energieausweis
Ihr Gebäude im energetischen Profil.
Der Energieausweis gibt Auskunft über die Energieeffizienz Ihrer Immobilie und ist bei Verkauf oder Vermietung gesetzlich vorgeschrieben. Erfahren Sie, warum dieses Dokument wichtig ist und wie es Ihnen hilft, den energetischen Zustand Ihres Gebäudes zu bewerten.
Mit dem Energieausweis erhalten potenzielle Käufer oder Mieter einen transparenten Überblick über den Energieverbrauch und die damit verbundenen Kosten. Zudem liefert er wertvolle Hinweise für mögliche energetische Sanierungsmaßnahmen.

Was ist ein Energieausweis?
Der Energieausweis gibt Aufschluss über die Energieeffizienz eines Gebäudes und hilft dabei, Einsparpotenziale zu erkennen. Er zeigt den Energiebedarf oder den tatsächlichen Verbrauch eines Gebäudes und ermöglicht den Vergleich mit anderen Immobilien.
Wann ist ein Energieausweis Pflicht?
Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein Energieausweis in folgenden Fällen verpflichtend:
- Beim Verkauf einer Immobilie
- Bei der Neuvermietung oder Verpachtung
- Bei der öffentlichen Darstellung von Immobilien (z. B. in Immobilienanzeigen)
Ausnahmen gelten für denkmalgeschützte Gebäude sowie für sehr kleine Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche.
Welche Arten von Energieausweisen gibt es?
- Verbrauchsausweis: Dieser basiert auf den Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre und ist stark abhängig vom Nutzerverhalten.
- Bedarfsausweis: Berechnet den theoretischen Energiebedarf auf Basis der Gebäudehülle und Haustechnik. Er ist unabhängig vom individuellen Verbrauchsverhalten und daher aussagekräftiger.
Wer benötigt welchen Energieausweis?
- Häuser mit bis zu 4 Wohneinheiten, die vor 1977 gebaut wurden, benötigen einen Bedarfsausweis.
- Häuser mit mehr als 4 Wohneinheiten oder Baujahr nach 1977 können zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis wählen.
- Denkmalgeschützte Gebäude benötigen keinen Energieausweis.
Welche Informationen enthält der Energieausweis?
Der Energieausweis umfasst unter anderem folgende Angaben:
- Art des Energieausweises (Verbrauchs- oder Bedarfsausweis)
- Energiekennwerte in kWh/m² pro Jahr
- Wesentliche Energieträger (z. B. Gas, Öl, Fernwärme)
- Baujahr des Gebäudes und der Heizungsanlage
- Energieeffizienzklasse von A+ (sehr effizient) bis H (hoher Energieverbrauch)
Wer stellt einen Energieausweis aus?
Der Energieausweis kann nur von qualifizierten Fachleuten ausgestellt werden, dazu gehören:
- Energieberater
- Architekten
- Ingenieure
- Handwerksmeister mit entsprechender Zertifizierung
Was kostet ein Energieausweis?
- Verbrauchsausweis: ca. 50 - 150 Euro
- Bedarfsausweis: ca. 300 - 1.000 Euro (abhängig von Größe und Komplexität des Gebäudes)
Welche Strafen drohen bei fehlendem Energieausweis?
Wer gegen die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises verstößt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro. Daher sollten Immobilienbesitzer rechtzeitig einen gültigen Energieausweis beantragen.
Nachrüstpflichten nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Zusätzlich zu den Anforderungen des Energieausweises gibt es gesetzliche Nachrüstpflichten für ältere Gebäude:
- Ältere Heizkessel (vor 1991) müssen ersetzt werden.
- Ungedämmte Heizungs- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen müssen gedämmt werden.
- Die oberste Geschossdecke muss gedämmt sein, wenn sie an einen unbeheizten Dachraum grenzt.
Fazit
Ein Energieausweis schafft Transparenz über die energetische Qualität eines Gebäudes und ist für den Verkauf oder die Vermietung gesetzlich vorgeschrieben. Wenn Sie Unterstützung bei der Erstellung eines Energieausweises benötigen, helfen wir Ihnen gerne weiter.
„Ein aktueller Energieausweis schafft Vertrauen bei Käufern und Mietern und hilft dabei, energetische Einsparpotenziale zu erkennen.“
– Werner Deiss, Immobilienexperte
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