Neue Förderung „Jung kauft Alt“
Mit der neuen Förderung „Jung kauft Alt“ unterstützt die Bundesregierung seit dem 2. September 2024 speziell junge Familien beim Kauf von Bestandsimmobilien. Diese Förderung zielt darauf ab, die Eigentumsbildung zu erleichtern und Familien den Weg zum Eigenheim zu ebnen.
Förderdetails: Was ist „Jung kauft Alt“?
Das Programm stellt zinsvergünstigte Darlehen der KfW-Bank zur Verfügung, die speziell für den Erwerb von Bestandsimmobilien verwendet werden können. Die Förderung reagiert auf die steigende Nachfrage nach Unterstützung beim Kauf bestehender Immobilien, nachdem frühere Förderungen meist Neubauten bevorzugt haben.
Wer profitiert?
Die Förderung richtet sich an Familien mit den folgenden Voraussetzungen:
- Mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt
- Ein maximales Haushaltseinkommen von 90.000 Euro
- Keine vorherige Eigenheimförderung
- Kein anderer Immobilienbesitz
Zusätzlich verpflichtet sich die Familie, die Immobilie mindestens fünf Jahre selbst zu bewohnen und diese innerhalb von 4,5 Jahren auf den Effizienzhaus-70-Standard zu bringen.
Förderumfang und Beantragung
Das Darlehen umfasst bis zu 100.000 Euro für ein Kind. Für jedes weitere Kind erhöht sich der Betrag um 25.000 Euro. Der Zinssatz wird unter dem marktüblichen Niveau liegen und soll Familien eine zusätzliche finanzielle Entlastung bieten. Das Gesamtvolumen des Programms beträgt 350 Millionen Euro.
Die Beantragung erfolgt direkt über die KfW-Bank, die auch alle weiteren Details zur Förderung bereitstellt.
Fazit: Eine Chance für junge Familien
„Jung kauft Alt“ bietet jungen Familien eine attraktive Möglichkeit, sich den Traum vom Eigenheim zu erfüllen und dabei bestehende Immobilien energetisch aufzuwerten. Interessierte sollten sich frühzeitig über die Details und Anforderungen informieren, um von dieser Förderung zu profitieren.
Neue Heizungsförderung 2024
Ab 2024 bietet die Bundesregierung eine neue Heizungsförderung, die den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme finanziell unterstützt. Ziel der Förderung ist es, die Energiewende im Gebäudesektor voranzutreiben und Haus- sowie Wohnungseigentümern eine nachhaltige und effiziente Heiztechnik zu ermöglichen.
Förderungen und Boni für Heizsysteme
Die Förderung setzt vor allem auf Heizsysteme, die erneuerbare Energien nutzen. Ab 2024 gibt es zwei wesentliche Anlaufstellen für Fördermittel:
- KfW – fördert den Einbau von Heizsystemen.
- BAFA – fördert weitere energetische Sanierungen wie Dämmung und Fenstertausch.
Die Grundförderung beträgt 30 % der förderfähigen Kosten. Zusätzlich können Boni für besonders ineffiziente Heizsysteme und Haushalte mit niedrigem Einkommen beantragt werden:
- Klimageschwindigkeits-Bonus: Bis zu 20 % für den Austausch ineffizienter Heizungen bis 2028.
- Einkommens-Bonus: Haushalte mit einem Jahreseinkommen unter 40.000 Euro erhalten zusätzlich 30 %.
Beispielrechnung
Für den Tausch der Heizung in einem Einfamilienhaus können bis zu 21.000 Euro Zuschuss erreicht werden, wenn der Klimageschwindigkeits-Bonus und der Einkommens-Bonus kombiniert werden. Zusätzlich gibt es einen Emissionsminderungszuschlag von pauschal 2.500 Euro für den Einbau einer effizienten Biomasseheizung.
Antragsfristen und Übergangsregelungen
Die Förderanträge für den Heizungstausch können ab dem 27. Februar 2024 gestellt werden. Wer bereits jetzt seine alte Heizung austauscht, kann den Antrag auch nachträglich stellen und von den neuen Fördersätzen profitieren.
Fazit: Eine Chance für die Zukunft
Nutzen Sie die neuen Förderungen, um Ihre Immobilie auf den neuesten Stand der Technik zu bringen und von attraktiven Zuschüssen zu profitieren. Die Investition in eine klimafreundliche Heizung ist nicht nur umweltbewusst, sondern auch eine wirtschaftlich lohnenswerte Entscheidung.
Förderung für Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern startet jetzt.
Ab sofort können Eigentümer, Vermieter und Immobilienunternehmen Fördermittel des Bundes für Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern beantragen. Gefördert werden Wallboxen, Netzanschluss und technische Ausstattung.
Wohnungseigentümergemeinschaften, private Vermieter und Immobilienunternehmen können nun Anträge für das kürzlich beschlossene Förderprogramm des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) stellen. Ziel ist der Ausbau von Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern. Damit nimmt das BMV gezielt den Gebäudebestand in den Blick, um den Zugang zu Ladeinfrastruktur an den rund neun Millionen Stellplätzen außerhalb des Straßenverkehrs zu erleichtern. Gefördert werden die Anschaffung und Errichtung von privater Ladeinfrastruktur, zum Beispiel Wallboxen in Verbindung mit der entsprechenden technischen Ausrüstung. Auch der Netzanschluss oder notwendige Baumaßnahmen sind förderfähig. Das Programm umfasst insgesamt 500 Mio. Euro.
Praxisnahe Förderung für Wohnungseigentümergemeinschaften
Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) verbessert sich unter anderem der Zugang zur Förderung deutlich. Anträge können erstmals gestellt werden, bevor die Eigentümergemeinschaft den Beschluss über den Ausbau gefasst hat. Dieser Beschluss kann innerhalb von sechs Monaten nach einer positiven Erstbewilligung nachgereicht werden. Der VDIV Deutschland begrüßt diesen Schritt als praxisnah. Geschäftsführer Martin Kaßler erklärt: „Dass Anträge jetzt auch vor einer Beschlussfassung durch die Eigentümergemeinschaft gestellt werden können, ist wegweisend und nimmt die Besonderheiten von WEGs ernst. Erstmals wird damit eine zielgerichtete Förderung möglich.“
Förderbeträge, Voraussetzungen und Fristen im Überblick
Eine Bedingung für den Erhalt der Förderung ist, dass mindestens 20% der vorhandenen Stellplätze eines Mehrparteienhauses vorverkabelt werden müssen. Zudem müssen immer mindestens sechs Stellplätze in oder an einem Mehrparteienhaus elektrifiziert werden. Je Stellplatz gibt es bis zu 1.300 Euro ohne Ladepunkt, 1.500 Euro mit Wallbox und 2.000 Euro bei bidirektionalem Laden. Die Ladeleistung ist auf maximal 22 Kilowatt begrenzt.
Anträge können bis zum 10.11.2026 eingereicht werden. Die Mittel werden nach Eingang der Anträge vergeben. Für Unternehmen mit größerem Wohnungsbestand erfolgt die Vergabe über ein wettbewerbliches Verfahren. Hier ist eine Antragstellung bis zum 15.10.2026 möglich.
Das Ministerium stellt einen WEGweiser bereit, der den Weg von Bedarfserfassung über Beschlussfassung bis zur Umsetzung und späteren Erweiterung strukturiert. Alle Informationen und Förderaufrufe sind unter: laden-im-mehrparteienhaus.de abrufbar.