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Das ist eine klassische Grunderwerbsteuerfalle für Verkäufer.

Rechtlich haften in Deutschland meist Käufer und Verkäufer gemeinsam für die Grunderwerbsteuer („Gesamtschuldner“). 

Das bedeutet:

Im Kaufvertrag steht normalerweise, dass der Käufer die Steuer zahlen muss.
Wenn der Käufer aber nicht zahlt oder zahlungsunfähig ist, kann das Finanzamt auch den Verkäufer zur Zahlung heranziehen.

Das ist eine klassische Grunderwerbsteuerfalle für Verkäufer.

Wichtig:

Die Vereinbarung „der Käufer trägt die Steuer“ gilt nur zwischen Käufer und Verkäufer intern.
Gegenüber dem Finanzamt kann trotzdem der Verkäufer in Anspruch genommen werden.

Beispiel:

Hausverkauf 400.000 €
In Bayern: 3,5 % Steuer = 14.000 €
Käufer wird insolvent
Finanzamt fordert die 14.000 € vom Verkäufer

Der Verkäufer kann dann zwar versuchen, das Geld vom Käufer zurückzuholen, aber bei Insolvenz bleibt er oft darauf sitzen.

Deshalb achten Verkäufer und Notare häufig darauf: dass die Finanzierung des Käufers gesichert ist, oder dass Kaufpreis und Steuer zeitnah abgewickelt werden. In manchen Fällen wird die Eigentumsumschreibung auch erst nach Vorlage der sogenannten Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts möglich.