Sanierungsbedarf bei jedem zweiten Haus auf dem Markt

36% der Immobilien, die 2025 auf immowelt.de zum Kauf angeboten wurden, haben die Energieeffizienzklassen F bis H und sind sanierungsbedürftig. Dies zeigt eine Auswertung des Immobilienportals. Bei Einfamilienhäusern liegt der Anteil sogar bei 52%.

Das Immobilienportal immowelt hat die Energieeffizienzklassen der 2025 auf der Plattform inserierten Häuser und Wohnungen zum Kauf analysiert. Demnach weist ein gutes Drittel (36%) der angebotenen Immobilien nur den Energiestandard F bis H auf und muss modernisiert werden. Besonders schlecht steht es um Einfamilienhäuser, wo 52% eine Energiebilanz von F oder schlechter haben. Bei Eigentumswohnungen beträgt der Anteil dagegen nur 13%.

 „Viele Kaufinteressenten stehen vor der Herausforderung, dass die verfügbaren Immobilien einen erheblichen Modernisierungsbedarf aufweisen“, erklärt Dr. Robert Wagner, Geschäftsführer von immowelt. „Das muss im Rahmen der Gesamtinvestition beachtet werden, eröffnet aber auch Spielraum für Preisverhandlungen, wenn die Kosten für die Sanierungsauflagen nachvollziehbar seriös dargelegt werden können.“

Wie die Analyse weiter zeigt, hat sich trotz Einführung der CO2-Steuer Anfang 2021 und der Energiekrise 2022 bei der Verteilung in den vergangenen fünf Jahren wenig zum Positiven gewendet. Der Anteil der energieeffizienten Klassen A+ bis C bei allen zum Kauf angebotenen Immobilien hat sich von 33 auf 30% verringert. Neubauten, die jeweils innerhalb der vergangenen zwei Jahre fertiggestellt wurden, wurden für diese Analyse ausgeschlossen. Immobilien mit Energiestandard D bis E bilden zwar mit 33% noch ein Drittel, deren Anteil sinkt aber laut immowelt tendenziell. Zugenommen hat entgegen der Anteil sanierungsbedürftiger Objekte der Klassen F, G und H: Seit 2021 hat er sich von 28 auf 36% erhöht.

Als mögliche Ursache nennen die Experten von immowelt die Tatsache, dass Eigentümer insbesondere Immobilien mit sehr hohen Verbrauchswerten veräußern möchten. Solche Objekte sind kostspielig im Unterhalt oder büßen an Wert ein. Kaufimmobilien haben dagegen die schlechtesten Energieeffizienzklassen F bis H. Die Hälfte der Einfamilienhäuser, die zum Kauf angeboten werden, sind dringend sanierungsbedürftig. 

Deutliche Unterschiede zwischen Ost und West

Der Vergleich der Stadt- und Landkreise offenbart klare regionale Unterschiede. Über die beste Gebäudesubstanz verfügen tendenziell Städte in Ostdeutschland. So liegt der Anteil der inserierten Immobilien der Kategorie F, G oder H in Rostock nur bei 1%. Auch in Schwerin (5,9%), Dresden (9,1%), Potsdam (9,2%) und Leipzig (9,8%) bewegt sich die Quote der Wohnimmobilien mit sehr schlechter Energiebilanz im einstelligen Prozentbereich.

Zurückzuführen ist dies laut immowelt zum einen auf das historische Erbe der DDR: In Städten wurden im großen Stil Mehrparteienhäuser mit Fernwärme und zentralen Heizwerken errichtet. Der Anteil an Haushalten mit Fernwärmeanschluss liegt in ostdeutschen Bundesländern daher sehr viel höher als im Bundesschnitt. Da in einen Bedarfsausweis die Art der Heizungsanlage einfließt und ein Verbrauchsausweis die tatsächlichen Heizkosten 'der bisherigen Bewohner' berücksichtigt, erfolgt bei Fernwärme meist eine bessere Einstufung. Außerdem gab es nach der Wiedervereinigung insbesondere in den Städten Ostdeutschlands eine massive Sanierungswelle. Somit ist der Gebäudebestand dort insgesamt moderner als in westdeutschen Städten und in vielen ländlichen Regionen.

Den höchsten Sanierungsbedarf weisen im bundesweiten Vergleich eher strukturschwache, ländliche Gegenden auf.

Nach 30, 40 oder mehr Jahren sind Renovierungen erforderlich. 

Der Gesetzgeber hat Vorgaben zur energetischen Nachrüstung gemacht, sodass viele Gebäude auf einen neueren Standard gebracht werden müssen.
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt Nachrüstpflichten für den neuen Eigentümer innerhalb von zwei Jahren nach dem Kauf vor. Diese anstehenden Kosten sollten schon beim Kauf eingeplant werden.
Grundsätzlich müssen Öl- und Gas-Standardheizkessel, innerhalb von 2 Jahren nach dem Hauskauf ausgetauscht werden, wenn diese älter als 30 Jahre sind.
Auch die oberste Geschossdecke zu unbeheizten Dachräumen muss eine Wärmedämmung erhalten.

Bei Nichtbeachtung dieser Vorgaben, können Bußgelder laut Energieeinsparverordnung und Energieeinsparungsgesetz (EnEG 2013) bis zu € 50.000,- auf den Hauskäufer zu kommen.
Der Bezirksschornsteinfeger prüft im Rahmen seiner regelmäßigen Feuerstättenschau, ob diese Maßnahmen durchgeführt sind.
Informationen erhalten Sie bei: www.dena.de