A1>I M M O B I L I E N

AGB von A1 Immobilien e.K.

 

01. Unsere Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt und von diesem vertraulich zu behandeln. Die Weitergabe an Dritte ohne unsere schriftliche Zustimmung begründet eine Schadensersatzpflicht in Höhe des Provisionsanspruches bei Verwertung unseres Angebotes durch den Dritten.

02. Angebotene Objekte gelten als bisher unbekannt, wenn der Empfänger bei Erhalt des Angebotes nicht unverzüglich unter Offenlegung seiner Informationsquelle schriftlich innerhalb einer Frist von 5 Tagen ab Zugang unseres Angebotes das Gegenteil nachweist.

03. Zur entgeltlichen Tätigkeit, auch für den anderen Vertragsteil, sind wir berechtigt.

04. Die Aufforderung zur Abgabe von Angeboten, die Annahme von Angeboten sowie die Aufnahme von Verhandlungen gelten als Auftragserteilung und als Anerkennung unserer Geschäftsbedingungen.

05. Ist uns ein Alleinauftrag erteilt, so sind direkt oder durch andere Personen oder andere Makler benannte Interessenten an uns zu verweisen; falls der Auftraggeber mit solchen Interessenten einen Vertrag abschließt, ist er ohne besonderen Nachweis eines Schadens verpflichtet, die volle Provision an uns zu bezahlen.

06. Der Auftraggeber erteilt uns Vollmacht zur Einsichtnahme in alle behördlichen Akten, des Grundbuches, der Grundakten, sowie der Akten der Realgläubiger, soweit sich diese auf das im Auftrag bezeichnete Objekt beziehen.

07. Kommt es durch unsere Tätigkeit, Vermittlung oder den Nachweis zu einem Vertragsabschluss, ist an uns eine Provision zu zahlen. Kommt es zwischen den von uns zusammengeführten Interessenten neben dem Auftragsgeschäft oder statt eines solchen ein anderes zu Stande (z.B. Gesellschaftsgründung, Erbbaurechtsvereinbarung, Teilerwerb, Mietvertrag, Pachtvertrag, etc. oder kommt ein Erwerb im Wege der Zwangsvollstreckung zu Stande) so hat der Auftraggeber auch hierfür eine Provision an uns zu zahlen. Insoweit gilt ein Maklervertrag als von Anfang an stillschweigend vereinbart.

Dies gilt auch, wenn der durch uns nachgewiesene Verkäufer eine andere Kaufgelegenheit benennt.

Der Provisionsanspruch gilt für Verträge, die innerhalb von 18 Monaten nach unserem Erstnachweis oder nach Abschluss des zuletzt von uns vermittelten oder nachgewiesenen Vertrages geschlossen wurde. Diese Frist verlängert sich für den Fall situationsbedingt langer Bearbeitungsdauer entsprechend.

Bei den Vertragsverhandlungen und einer etwaigen notariellen Beurkundung gilt unsere Teilnahme vereinbart.

08. Die Provision ist fällig und zahlbar mit Abschluss des Vertrages. Spätere Vertragsauflösung oder Nichteintritt des damit bezweckten Erfolges ist unschädlich.

09. Das in unserem Angebot/Exposé genannte, an uns zuzahlende Maklerhonorar ist maßgebend! 

10. Für Dritte bestimmte Zahlungen oder Leistungen sind direkt an den jeweiligen Vertragspartner zu entrichten und werden von uns nicht entgegen genommen.

11. Ein Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der von uns vermittelte Käufer durch einen Vorkaufsberechtigten ersetzt wird. Das Gleiche gilt auch dann, wenn der Vertrag von einer Person oder Gesellschaft abgeschlossen wird, die in einer verwandtschaftlichen, gesellschaftsrechtlichen oder arbeitsvertraglichen Beziehung steht (personelle Kongruenz). Lebenspartner gelten insoweit als verwandt.

12. Unsere gesamten Objektangaben basieren auf uns erteilte Informationen. Diese wurden gewissenhaft wiedergegeben, eine Gewähr für ihre Richtigkeit wird nicht übernommen. Schadensersatzansprüche sind uns gegenüber, auch bei eigenen Fehlern, mit Ausnahme von grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten, ausgeschlossen. Zwischenverkauf, Zwischenvermittlung sowie Irrtum bleiben vorbehalten.

13. Teilweise Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für die vorliegende Vereinbarung.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist soweit gesetzlich zulässig Nürnberg.

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